Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fotografie & Film
Unsere AGB’s für Fotografie- und Film-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen von David Vasicek – pix123 Fotografie (im Folgenden „Fotograf“ oder „pix123“ genannt).
1.2 Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der formlosen Bestätigung (z. B. per E-Mail) zu. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
1.3 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
2. Leistungsgegenstand und Künstlerischer Gestaltungsspielraum
2.1 Der Fotograf erbringt Dienstleistungen im Bereich der professionellen Fotografie und Videoproduktion (z. B. Eventdokumentation, Portraits, Business-Fotografie, 360-Grad-Panoramen).
2.2 Der Fotograf ist in der künstlerischen und technischen Gestaltung (Bildauffassung, Farbgebung, Nachbearbeitung) frei. Reklamationen, die sich auf den persönlichen künstlerischen Gestaltungsspielraum oder den individuellen Bildstil des Fotografen beziehen, sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Auftragserteilung grundlegende Änderungen am vereinbarten Konzept, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte und KI-Klausel
3.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildwerken und Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
3.2 Der Auftraggeber erwirbt an den gelieferten Bildern grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auflösend bedingt und wird erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars wirksam.
3.4 Jegliche nachträgliche Veränderung der Bilder (z. B. durch digitale Filter auf Social Media, KI-gestützte Manipulationen, Umfärbungen oder Beschneidungen), die über eine redaktionelle Einpassung hinausgeht, ist ohne vorherige Zustimmung des Fotografen untersagt.
3.5 Maschinenlesbarer Opt-Out (Text & Data Mining): Der Fotograf behält sich die Nutzung seiner Werke für Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Eine automatisierte Auslesung und Nutzung der Bilder für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) durch den Auftraggeber oder Dritte ist strengstens untersagt.
4. Vergütung, Zahlung und Zahlungsverzug
4.1 Die vereinbarte Summe ist nach Rechnungsstellung und Übergabe der Bilddaten binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Alle Preisangaben gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Bei Zahlungsverzug von Auftraggebern, die Unternehmer sind, ist der Fotograf berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) sowie Verzugszinsen geltend zu machen.
4.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Fotografen unbestritten sind.
5. Stornierung, Ausfallhonorar und Terminverschiebung
5.1 Kündigt oder storniert der Auftraggeber den verbindlich gebuchten Auftrag, so sind folgende Ausfallhonorare fällig:
- Bis 14 Tage vor Aufnahmetermin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor Aufnahmetermin: 30 % des vereinbarten Honorars
- 6 bis 3 Tage vor Aufnahmetermin: 50 % des vereinbarten Honorars
- Ab 2 Tagen (48 Stunden) vor Aufnahmetermin oder am Tag der Produktion: 100 % des vereinbarten Honorars (abzüglich ersparter Aufwendungen).
5.2 Terminverschiebungen: Eine einmalige Terminverschiebung durch den Auftraggeber ist bis zu 7 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach wird sie wie eine Stornierung mit anschließender Neubuchung behandelt.
5.3 Reise- und Fremdkosten: Bereits entstandene, nicht erstattungsfähige Fremdkosten (z.B. gebuchte Flüge, Hotelzimmer, gemietetes Spezial-Equipment) sind bei einer Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber in jedem Fall zu 100 % zu erstatten.
5.4 Nachweisklausel: Dem Auftraggeber bleibt stets der Nachweis gestattet, dass dem Fotografen ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.
6. Lieferung und Datenträger
6.1 Die Lieferung der finalen hochauflösenden Bilddaten erfolgt ausschließlich in digitaler Form (z. B. über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder per sicherem Download-Link).
6.2 Die Gefahr des Datenverlusts geht mit dem erfolgreichen Download auf den Auftraggeber über.
7. Archivierung und Datenspeicherung
7.1 Geschäftsdokumente: Auftragsbezogene Korrespondenz, Rechnungen und steuerrelevante Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (6 bzw. 10 Jahre) gespeichert und verarbeitet.
7.2 Bilddaten: Eine vertragliche Pflicht zur Archivierung der bei der Produktion entstandenen finalen Bilddaten (sowie der RAW-Dateien) wird nur für den Zeitraum von einem (1) Jahr nach Übergabe garantiert. Nach Ablauf dieses Jahres obliegt die alleinige Verantwortung für die Speicherung und Sicherung der gelieferten Bilder beim Auftraggeber.
8. Eventfotografie, DSGVO und Rechte Dritter (Freistellung)
8.1 Sofern der Fotograf für eine Eventdokumentation beauftragt wird, fotografiert er das Ereignis im Auftrag des Kunden zur Dokumentation.
8.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle relevanten Personen und Gäste darüber zu informieren, dass fotografiert wird. Er hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) vorliegen.
8.3 Gleiches gilt für die Einholung von Drehgenehmigungen an den Locations sowie für Hausrechte und abgelichtete Kunstwerke.
8.4 Der Auftraggeber stellt den Fotografen vollumfänglich von jeglichen Schadensersatz-, Unterlassungs- und sonstigen Ansprüchen Dritter (inklusive Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus der Verletzung der Pflichten nach Punkt 8.2 und 8.3 resultieren.
9. Reisekosten und Spesen
9.1 Reise- und Transportkosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im Tages- oder Grundhonorar inkludiert.
9.2 Bei Pkw-Nutzung wird eine marktübliche Kilometerpauschale ab dem Standort Frankfurt am Main abgerechnet.
9.3 Bei notwendigen Übernachtungen haben der Fotograf und seine Assistenz Anspruch auf ein Hotel der gehobenen Mittelklasse.
9.4 Für Ticketbuchungen gilt, sofern nicht individuell anders vereinbart:
- Flugreisen: Business Class
- Bahnreisen: 1. Klasse
Im Zweifelsfall gelten für Spesen die Regelungen nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG).
10. Haftung
10.1 Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten oder bei technischen Störungen der Ausrüstung, sofern ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
10.2 Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
10.3 Für Requisiten, Produkte, analoge oder digitale Bilder, die der Auftraggeber dem Fotografen zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen.
11. Eigenwerbung (Portfolio)
Der Fotograf behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erstellten Bilder (sowie den Namen des Kunden) nach Abstimmung als Referenz auf seiner Homepage, in Portfolios und auf Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, LinkedIn) zur Eigenwerbung zu nutzen. Hiervon ausdrücklich ausgeschlossen sind Bilder von Kindern sowie Projekte, die im Vorfeld als streng intern oder vertraulich (NDA) deklariert wurden.
12. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 09/2026
