Gruseliger als Geister und Zombies?

Für uns Fotografen sind es Bilder ohne Urhebernennung!

Urheberrechte in der Fotografie

Viele Unternehmen wissen nicht, dass das Weglassen der Urhebernennung in Deutschland kein Kavaliersdelikt ist. Selbst wenn du die Nutzungsrechte an einem Foto erworben hast, muss der Fotograf trotzdem genannt werden – das regelt das Urheberrechtsgesetz.
Die Nennung kann klein und dezent sein: “© David Vasicek” oder “Foto: pix123” reicht völlig aus. Aber sie muss da sein.

Warum das so wichtig ist? Ohne korrekte Urhebernennung können Abmahnungen drohen – und die sind deutlich teurer als ein professionelles Fotoshooting.
Bei pix123 klären wir unsere Kunden immer transparent über Nutzungsrechte und Nennungspflicht auf. So gibt es später keine bösen Überraschungen.
Übrigens: Stockfotos haben oft ähnliche Regelungen. Also immer das Kleingedruckte lesen!

Du nutzt regelmäßig Fotos für dein Marketing? Lass uns über eine professionelle Lösung sprechen, die rechtssicher ist und perfekt zu deinem Unternehmen passt.